Heizkostenerstattung
Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen. Die Landesregierung begrüßt die beschlossenen Entlastungen. Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer für die Abwicklung der Entlastungen zuständig sein sollen. Die Landesregierung wird diesen Beschluss für schleswig-holsteinische Haushalte schnellstmöglich umsetzen.
Allgemeine Informationen
Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig. Es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, um ein möglichst einfaches Antragsverfahren und die nachfolgenden Auszahlungen zu organisieren. Wir werden über Antragstellung und Auszahlung der Entlastungen auf dieser Webseite informieren, sobald uns weitere Einzelheiten bekannt sind.
Aktueller Stand
Gemeinsam mit Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet Schleswig-Holstein derzeit eine gemeinsame „Nordländerlösung“, um die Auszahlung der Hilfen schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Leider sind noch wesentliche Verfahrensfragen von Seiten des Bundes nicht beantwortet worden.
Antragsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Förderung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht finalisiert. Anträge können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenommen und bearbeitet werden. Wir bitten Sie daher, von der Übersendung von Unterlagen oder der Stellung von Anträgen zunächst abzusehen. Wir werden über Antragstellung und Auszahlung der Entlastungen auf dieser Seite informieren, sobald uns weitere Einzelheiten bekannt sind.
Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich an das MLLEV unter heizkostenerstattung[at]mllev.landsh.de zu wenden.