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Ihre Amtsverwaltung

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Die Treene im Winter

Die Treene ist im Sommerhalbjahr ab Einstiegsstelle Langstedt per Kanu befahrbar.

Ehem. Flugplatz Eggebek

Die Konversionsfläche wurde nach Abzug der Bundeswehr zu einem Energie- und Technologiepark entwickelt.

Neuer Badesee in Wanderup

Im Rahmen der Renaturierung wurde im Bereich des Kiesabbaus ein neuer Badesee geschaffen. Foto: HRH

Gleichstellungsbeauftragte

Birgit Blunck

Sprechzeiten nach Vereinbarung

E-Mail: Gleichstellungsbeauftragte (at) Amt-Eggebek (punkt) de

Als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte stehe ich für ratsuchende und interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden des Amtes Eggebek sowie für die Frauen und Männer in der Amtsverwaltung und der Gemeinden als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie können mich in allen Fragen - die Gleichstellung betreffend - ansprechen. Meine Aufgabe ist es, zuzuhören und im Rahmen meiner Möglichkeiten Informationen einzuholen und weiterzugeben sowie bei Bedarf an eine geeignete Organisation zur konkreten Hilfestellung weiter zu vermitteln. Gerne nehme ich auch Anregungen und Hinweise entgegen.
Alle Gespräche sind kostenfrei und werden selbstverständlich vertraulich behandelt (das Angebot ersetzt keine rechtliche Beratung).

Ziele der Gleichstellungsarbeit

Gleichstellungsbeauftragte verfolgen das Ziel, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens zu stärken. Sie achten und fördern die spezifischen Belange von Frauen u.a. durch Frauenförderpläne, Fortbildungsmaßnahmen, Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren, aber auch durch die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen und anderen Institutionen. Dabei berufen Sie sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes  „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ und weitere Gesetze.

Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz (GstG).

Sie haben beratende Funktion in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Amt, die Gleichstellung betreffend. Gleichstellungsbeauftragte sind an fachliche Weisungen nicht gebunden. Sie haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs in allen politischen Gremien Rederecht.

Ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie können aber auf Grund der Ehrenamtlichkeit folgende Arbeitsschwerpunkte nur nach persönlichem Zeitbudget und Ressourcen umsetzen. Folgende Schwerpunkte sind möglich:

Arbeitsschwerpunkte in der Verwaltung

  • Mitwirkung bei Einstellungsgesprächen und personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten
  • Abstimmung des Frauenförderplans mit der Personalabteilung
  • Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Beratung von Kolleginnen und Kollegen

Arbeit in politischen Gremien

  • Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der jeweiligen kommunalen Verwaltung
  • Förderung von Frauen in der Politik
  • Teilnahme an gemeinsamen Workshops

Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger

  • Hilfen bei der Durchsetzung gleichstellungsrelevanter Rechte
  • Mitarbeit in frauenpolitischen Netzwerken
  • Beratung bei Benachteiligungen am Arbeitsplatz, der Arbeitssuche oder der Familie
  • Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen anbieten
  • Bereitstellung von Informationsmaterial

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten basiert auf:

  • dem Verfassungsauftrag des Grundgesetzes Artikel 3 Absatz 2:
    „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ 
  • der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Artikel 9:
    „Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie anderer Träger der öffentlichen Verwaltung. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Frauen und Männer in kollegialem öffentlichen Beschluss und Beratungsorgan zu gleichen Anteilen vertreten sind.“
  • dem Gleichstellungsgesetz SH (GstG)
    „Die Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst wird durch das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im Öffentlichen Dienst / Gleichstellungsgesetz (GstG) geregelt. Die hier genannten Paragrafen sind für die Verwaltung einer Kommune relevant.“
  • der Hauptsatzung des Ortsrechts (OR)
    Die Gleichstellungsarbeit findet ihre gesetzlichen Grundlagen auf der kommunalen Ebene in der Hauptsatzung des Ortsrechtes.

Mein Name ist Birgit Blunck. Ich bin in Eckernförde geboren und habe bis zu meinem Umzug nach Janneby in der Nähe von Damp gelebt. Nach meiner Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin und entsprechender Weiterbildung war ich 12 Jahre als Pflegedienstleitung tätig. Anschließend wechselte ich in die Verwaltung einer Reha-Klinik als Stellvertretung der Leiterin Case Management. Von 2007 bis Ende 2019 habe ich als Pflegefachkraft in der Heimaufsicht (Aufsichtsbehörde nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz) gearbeitet. Nebenamtlich war ich von 2009-2018 als betriebliche Suchthelferin tätig.

Links und Anlaufstellen im Internet

Jahrestage

Verbreitung: Aktuellen Angaben von UNICEF zufolge leben weltweit mehr als 150 Millionen Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Jedes Jahr werden erneut etwa drei Millionen Mädchen Opfer dieser Praktik – das sind 8.000 Mädchen und Frauen täglich.

Traditionell wird weibliche Genitalverstümmelung in 28 Ländern Afrikas praktiziert. Besonders viele junge Frauen und Mädchen sind in afrikanischen Ländern wie Ägypten, Guinea, dem Sudan und Eritrea betroffen. In Ägypten liegt der Anteil der zwangsbeschnittenen Mädchen und Frauen beispielsweise bei 91 Prozent.

Genitalverstümmelung auch in Deutschland 
Vereinzelt wird Genitalverstümmelung auch im Süden der Arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens (wie in Teilen Indiens, Indonesiens, Malaysias oder Sri Lankas) vorgenommen. Auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden. Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes leben in Deutschland etwa 23.000 Frauen und Mädchen, die Opfer von FGM (female genital mutilation) wurden oder davon bedroht sind.
(Quelle www.frauenbeauftragte.org)

Der Equal Care Day ist ein Aktionstag, der auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Fürsorgearbeit aufmerksam macht. Die Festlegung auf den 29. Februar, der als Schalttag nur alle 4 Jahre stattfindet und in den Jahren dazwischen übergangen wird, weist darauf hin, dass Care-Arbeit als weitgehend „unsichtbare Arbeit“ gilt, die oft nicht wahrgenommen und nicht bezahlt wird. Der Tag symbolisiert außerdem das Verhältnis von 4:1 bei der Verteilung von Care-Arbeit und ruft in Erinnerung, dass Männer rechnerisch etwa vier Jahre bräuchten, um so viel private, berufliche und ehrenamtliche Fürsorgetätigkeiten zu erbringen wie Frauen in einem Jahr. Das Anliegen der Initiative ist es, die Aufgaben der Fürsorge und Pflege gleichmäßiger auf beide Geschlechter zu verteilen, sie generell aufzuwerten und ihre arbeitsrechtlichen sowie gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern. (Quelle Wikipedia)

Der Equal Pay Day(EPD), der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, macht auf den bestehenden Gender-Pay-Gap aufmerksam und wird in zahlreichen Ländern an unterschiedlichen Tagen begangen. Der Aktionstag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern.
(Quelle Wikipedia)

Internationaler Frauentag (englischInternational Women’s Day, kurz IWD), Weltfrauentag, (Internationaler) Frauenkampftag oder kurz Frauentag sind Namen eines Welttags, der jährlich am 8. März begangen wird. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen. Erstmals fand der Frauentag am 19. März 1911 statt. 1921 wurde sein Datum durch einen Beschluss der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen in Moskau endgültig auf den 8. März gelegt. (Quelle Wikipedia)

Bundesweiter Aktionstag zur klischeefreien Berufsorientierung für und Jungen Mädchen am vierten Donnerstag im April. (Quelle http://www.girls-day.de/ , www.bildungsserver.de)

Der Brustkrebsmonat Oktober macht auf die Situation von Erkrankten aufmerksam. Weltweit rücken Prävention, Früherkennung und Erforschung von Brustkrebs in den Fokus.

Auf der UNO-Frauen-Weltkonferenz 1995 in Peking wurde von drei Nichtregierungsorganisationen die Idee einer globalen Initiative geboren, die schließlich in der Ausrufung eines “Internationalen Welt-Landfrauentages” gipfelte.

Frauen entscheidend für die ländliche Entwicklung
Offiziell von den Vereinten Nationen als Weltgedenktag proklamiert, wurde der Internationale Tag der Frauen in ländlichen Gebieten zum ersten Mal am 15. Oktober 2008 begangen. Grundlage für den Tag war die am 18. Dezember 2007 von der UN-Generalversammlung verabschiedete Resolution 62/136, wonach „Frauen in ländlichen Gebieten, einschließlich indigener Frauen, eine entscheidende Rolle bei der Förderung der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung, der Verbesserung der Ernährungssicherheit und der Bekämpfung der ländlichen Armut zukommt“. In Synergie zum Welternährungstag der Agentur der Vereinten Nationen für die Agenden Ernährung und Landwirtschaft am 16. Oktober wurde der Gedenktag für Landfrauen am 15. Oktober angesiedelt, um auf diese Weise die unmittelbare Nähe zur Bedeutung der Arbeit von Landfrauen in punkto Welternährung aufzuzeigen.

Seit 1997 leitet die Women’s World Summit Foundation (Frauen-Weltgipfel-Stiftung) die Verbreitung dieser Initiative als große globale Kampagne. Die Stiftung bringt jährlich die notwendigen finanziellen Mittel auf, um ca. 15.000 Poster, Informationsmaterial und einen “Offenen Brief an die Landfrauen der Welt” in fünf Sprachen zu drucken und weltweit zu versenden. Verstärkte Medienarbeit soll die Öffentlichkeit und EntscheidungsträgerInnen für die Probleme der Frauen in ländlichen Gebieten sensibilisieren. (Quelle www.frauenbeauftragte.org)

Der Internationale Männertag wird jährlich am 19. November gefeiert und wurde 1999 in Trinidad und Tobago eingeführt. Der Tag und seine Veranstaltungen werden von verschiedenen Personen und Gruppen in Australien, der Karibik, Nordamerika, Asien, Europa, Afrika und den Vereinten Nationen unterstützt.

Ziele des Internationalen Männertages sind es, das Augenmerk auf Männer- und Jungen-Gesundheit zu legen, das Verhältnis der Geschlechter zu verbessern, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und männliche Vorbilder hervorzuheben. Es ist ein Anlass, um Benachteiligungen von Männern und Jungen aufzuzeigen und ihren Einsatz für die Gemeinde, Familie, Ehe und Kinderbetreuung zu würdigen.

Der internationale Männertag wird in Trinidad und Tobago, Jamaika, Australien, Indien, den Vereinigten Staaten, Singapur, Malta, Südafrika, Ungarn, Irland, Ghana, Österreich, Kanada, Dänemark und Liechtenstein am 19. November begangen. Unterstützung für diesen Tag ist weit verbreitet. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Weltmännertag. (Quelle Wikipedia)

Auf der 83. Plenarsitzung am 17. Dezember 1999 verabschiedet die UN-Generalversammlung ohne Abstimmung eine Resolution, nach der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“, bestimmt wurde.  Damals zeigte sich die Generalversammlung „beunruhigt darüber, dass Frauen nicht in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, und besorgt darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, diese Rechte und Freiheiten im Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und zu fördern“. Alljährlich soll mit dem internationalen Gedenktag das öffentliche Interesse auf die Gewalt gegen Frauen gelenkt werden und Strategien zur Bekämpfung in den Mittelpunkt rücken.
Hintergrund für die offizielle Initiierung des Aktionstages 1999 durch die Vereinten Nationen (Resolution 54/134) war die Entführung, Vergewaltigung und Folterung dreier Schwestern und ihre Ermordung im Jahr 1960. Die Schwestern Mirabal waren in der Dominikanischen Republik durch Militärangehörige des damaligen Diktators Rafael Trujillo verschleppt worden.
Vorläufer des Welttags gegen Gewalt an Frauen
Schon seit 1981 organisierten Menschenrechtsorganisationen alljährlich zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt werden. Ins Zentrum rücken dabei die Themen Zwangsprostitution, sexueller Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung ebenso wie Genitalverstümmelung, Häusliche Gewalt und Zwangsheirat.
Fahnenaktion von Terre des Femmes
Bundesweit bekannt ist inzwischen die Fahnenaktion von Terre des Femmes. Am 25. November 2001 ließ die Frauenrechtsorganisation zum ersten Mal die Fahnen wehen, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Seither wird die Aktion von zahlreichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Parteien, Verbänden und Ministerien aufgegriffen und weitergetragen. (Quelle www.frauenbeauftragte.org)

Weitere Infos unter: www.frauenrechte.de(link is external) und www.un.org/womenwatch

Gewalt gegen Frauen und Mädchen kann jede treffen – unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund. Die "16 days of Activism against Gender-Based Violence" generieren vom 25. November, dem Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen, bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, weltweit Aufmerksamkeit. Schon 1991 wurde die Kampagne vom Women's Global Leadership Institute initiiert. Sie ist seit 2008 Teil der "UNiTE to End Violence against Women" Kampagne Orange the World des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, die von UN Women durchgeführt wird. (Quelle www.unwomen.de)

Der Tag der Menschenrechte (englischHuman Rights Day) wird am 10. Dezember gefeiert und ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International nehmen diesen Tag jedes Jahr zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten und auf aktuelle Brennpunkte hinzuweisen.
(Quelle Wikipedia)

Amt Eggebek

Der Amtsdirektor
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