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Jugendferienwerk 2022

Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, Kinder aus unseren Gemeinden im Rahmen des Jugendferienwerkes einen Ferienaufenthalt zu ermöglichen. 

Bei einer Eigenbeteiligung der Eltern in Höhe von 60,00 EURO stehen Plätze in den folgenden Ferienlagern durch das Kreisjugendamt zu Verfügung:

Neukirchen I             03.07. – 18.07.2022                 8 – 12 Jahre

(geb. 19.07.2009 – 03.07.2014)

Neukirchen II            28.07. – 12.08.2022               13 – 15 Jahre

(geb. 13.08.2006 – 28.07.2009)

Neukirchen Ü16        21.07. – 24.07.2022               16 – 17 Jahre

(geb. 25.07.2004 – 21.07.2006)

Rantum I                    02.07. – 21.07.2022               12 – 15 Jahre

(geb. 22.07.2006 – 01.07.2010)

Rantum II                   22.07. – 05.08.2022               12 – 15 Jahre

(geb. 06.08.2006 – 21.07.2010)

Weseby I                    03.07. – 19.07.2022                 8 – 12 Jahre

(geb. 20.07.2009 – 02.07.2014)

Weseby II                   22.07. – 07.08.2022                 8 – 12 Jahre

(geb. 08.08.2009 – 21.07.2014)

Freizeit der Jugendförderung in Welzin (MV)

27.07. – 06.08.2022                                                    8 - 12 Jahre

(geb. 07.08.2009 – 26.07.2014) 

 

Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 8 - 15 Jahren (für die Ü16-Freizeit 16 – 17 Jahre), deren Familien eine der folgenden Kriterien erfüllen:

a) Bezug von  Hartz IV (ALG II)

b) Bezug von Wohngeld

c) Bezug von Kinderzuschlag (hier handelt es sich nicht um das Kindergeld)

d) Bezug von Asylbewerberleistungen

Pflegekinder oder Heimkinder können nicht an den Ferienlagern, die über das Jugendferienwerk gefördert werden, teilnehmen, da laut den Ferienwerksrichtlinien des Landes nur Kinder, die eins der Kriterien a) – d) erfüllen, gefördert werden.  (Ausnahmen gibt es nur in absoluten Härtefällen, die sogenannten sonstigen sozialen Gründe). Pflegekinder oder Heimkinder müssten reguläre Plätze über den Kreisjugendring, den Kreissportverband oder der Kinder- und Jugendförderung als Vollzahler in Anspruch nehmen. Für eine Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen müssen die Leistungsbescheide vorgelegt werden.

Um Anmeldung wird bis spätestens 21. Februar 2022 bei der Amtsverwaltung Eggebek, Frau Clausen, Tel. 04609/900-116, gebeten.

Amt Eggebek

Der Amtsdirektor
Hauptstr. 2, 24852 Eggebek
Tel. 0 46 09 / 900 - 0

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 14:30 - 18:00 Uhr
Dienstag geschlossen

Bankverbindungen

VR Bank Nord eG
IBAN:    DE85 2176 3542 0000 661511
BIC:    GENODEF1BDS

Nord-Ostsee Sparkasse
IBAN:    DE92 2175 0000 0014 000321
BIC:    NOLADE21/NOS