Neuer Personalausweis ab August 2021
Seit dem 02. August 2021 haben die Personalausweise einen neuen Look.
Auf der Vorderseite wird ein EU-Symbol zu sehen sein, darin ist dann eine zweibuchstabige Länderkennung der ausstellenden Behörde zu erkennen.
Außerdem wird die Abgabe der Fingerabdrücke zur Pflicht, die Fingerabdrücke werden nicht sichtbar auf dem Personalausweis. Sie werden auf dem Chip gespeichert.
Diese sollen von den Sicherheitsbehörden der EU herangezogen werden können, um bei einer eventuellen Kontrolle die Identität der Person zu bestätigen.
Für alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren wird die Aufnahme der Fingerabdrücke verpflichtend sein.
Eine weitere Änderung wird die maschinenlesbare Zone des Personalausweises betreffen, es wird eine Versionsnummer eingetragen.
Anhand der Versionsnummer können Behörden die Echtheit der Dokumente leichter und zuverlässiger prüfen.
Was brauche ich bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes?
Egal ob Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, folgende Dokumente sind für die
Beantragung erforderlich:
- das bisherige Ausweisdokument
- Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- bei minderjährigen Kinder Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter
Die Bezahlung erfolgt bereits bei Antragstellung.
Die Gebührensätze betragen:
- für einen Personalausweis (über 24 Jahre): 37,00 €
- für einen Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
- für einen vorläufigen Personalausweis: 10,00 €
- für einen Reisepass (über 24 Jahre): 60,00 €
- für einen Reisepass (unter 24 Jahre): 37,50 €
- für einen Kinderreisepass: 13,00 €
Die Gebühr kann bar oder per EC-Cash entrichtet werden.
Für Fragen steht Ihnen Frau Ringe als Ansprechpartnerin unter der Telefonnummer 04609/900-104 gerne zur Verfügung.